des gestüts tannenhof (D-KBP 053 ewg)
1. Allgemeines
1.1 In der mit dem 01.03.2022 beginnenden und am 15.08.2022
endenden Deckperiode sind auf dem Gestüt Tannenhof die nachstehend genannten Hengste zu folgenden Gebühren erhältlich:
Chambretto GT 800 €
Crimetime GT 800 €
Santiamo GT 800 €
Chacco Chacco GT (nur TG) 1.000 €
Conteur GT (nur TG) 1.000 €
Fahrenheit GT (nur TG) 1.000 €
Diese Decktaxen fallen jeweils nur bei trächtiger Stute an. Bei Nichtträchtigkeit muss eine Bestätigung vom Tierarzt bis zum 01.10. 2022 vorliegen, sonst wird die Decktaxe fällig.
1.2. Bei Einsatz der TG-Hengste wird dem Vertragstierarzt eine Portion (4 Pai) pro Rosse zugesandt.TG kann für max. 3 Rossen angefordert werden. Für jede aus diesem TG-Sperma tragende Stute fällt das Deckgeld an.
Frischsamen von Chacco Chacco GT ist über das Landgestuet Neustadt-Dosse (www.neustaedter-gestuete.de) erhältlich. Gerne übernehmen wir die Bestellung für Sie.
1.3 Direktbestellungen von Züchtern aus dem Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Eine Rücküberweisung des Deckgeldes erfolgt, sofern am 01.10.2022 eine tierärztliche Bescheinigung über die Nichtträchtigkeit der Stute eingegangen ist.
1.4 Die Deckscheine werden dem Züchter und Zuchtverband automatisch am Ende der Decksaison zugesandt, sofern die Decktaxe sowie alle angefallenen Nebenkosten (z.B. Tierarzt, Unterstellkosten oder Versandkosten) beglichen sind.
1.5 Bei mehreren tragenden Stuten eines Züchters im selben Zuchtjahr gewähren wir Rabatt: 2 Stuten 10%, 3 Stuten 15%, 4 Stuten 20%, 5 Stuten 25%, bei 6 und mehr Stuten 30% Nachlass auf das Deckgeld jeder Stute.
1.6 Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden.
2. Gaststuten
2.1 Für Gaststuten (auch mit Fohlen) stehen nach Absprache Boxen zum Tagessatz von 12,00 € zur Verfügung.
Bei Anlieferung der Stuten auf dem Gestüt Tannenhof bitte Deckschein, Pferdepass und Ergebnis der Tupferprobe mitbringen.
2.2 Den Zeitpunkt der Besamung und des Nachprobierens von Gaststuten bestimmt das Gestüt Tannenhof in Abstimmung mit dem Vertragstierarzt. Darüber hinaus erfolgt eine Besamung nur nach vorausgegangener Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt des Gestüts Tannenhof.
2.3 Das Gestüt Tannenhof ist als Deckbetrieb nicht in der Lage, die Gaststuten zu bewegen. Je nach Witterung können die Stuten gegebenenfalls in Gruppen auf eine Weide bzw. auf einen Auslauf gestellt werden. Für eventuelle Verletzungen haftet das Gestüt nicht.
2.4 Ergibt sich die dringende Notwendigkeit (z.B. bei Notfall, Kolik u.ä.) ist das Gestüt Tannenhof berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Züchter auf dessen Rechnung einen Tierarzt einzuschalten. Der Züchter wird schnellstmöglich benachrichtigt.
3. Samenversand
3.1 Vor Samenbestelllung werden folgende Angaben/ Unterlagen benötigt: Name, Anschrift und Tel.Nr. des Stutenbesitzers, Name und Anschrift des Tierarztes der die Besamung durchführt, Versandanschrift, Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll (ihre Mitglieds-Nr.), Originaldeckschein, Kopie des Abstammungsnachweises der Stute, Sutenname, Lebensnr., sowie Farbe, Abzeichen, Geb.-Datum
3.2 Die Samenanforderung muß Montag-Freitag bis 10.00 Uhr erfolgen, Samstags bis 9.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen erfolgt kein Versand.
3.3 Die Kosten für den Samenversand (durch Kurierdienste) werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Selbstabholung ist möglich.
Bei TG-Versand wenden Sie sich bitte bzgl. des Handlings vorab an uns.
3.4 Der Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden.
3.5 Auf Züchterseite sind nur spezialisierte Tierärzte bzw. anerkannte Besamungsstationen berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Das Gestüt Tannenhof haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute des Züchters.
4. Haftung des Gestüts Tannenhof
4.1 Das Gestüt Tannenhof haftet nur für Schäden, die durch das Gestüt Tannenhof oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung für Folgeschäden tritt nur ein, wenn die zugrundeliegende vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungshandlung für den Folgeschaden verantwortlich war.
4.2 Eine Haftung des Gestüts Tannenhof für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die von anderen Stutenbesitzern, Pferdehaltern oder deren Erfüllungsgehilfen ausgehen.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Gestüts Tannenhof.
5.2 Für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Gerichtsstand der Sitz des Gestüts Tannenhof: Bad Schwalbach